Rechtsprechung
   BGH, 14.05.1965 - IV ZB 490/64   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1965,651
BGH, 14.05.1965 - IV ZB 490/64 (https://dejure.org/1965,651)
BGH, Entscheidung vom 14.05.1965 - IV ZB 490/64 (https://dejure.org/1965,651)
BGH, Entscheidung vom 14. Mai 1965 - IV ZB 490/64 (https://dejure.org/1965,651)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1965,651) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BGHZ 44, 83
  • NJW 1965, 2057
  • NJW 1965, 2058
  • MDR 1965, 895
  • VersR 1965, 975
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 11.05.1960 - GS 3/59
    Auszug aus BGH, 14.05.1965 - IV ZB 490/64
    Erst wenn der verschollene Ehemann für tot erklärt ist, kehrt sich die Beweislage um: dann wird vermutet, daß der Verschollene in dem festgestellten Zeitpunkt gestorben, seine Ehe in diesem Zeitpunkt aufgelöst und ein von der Ehefrau später als 302 Tage danach geborenes Kind unehelich ist (RGZ 60, 196, 198; BVerfGE 9, 201, 210; BSGE 12, 139, 141; OLG Neustadt NJW 1952, 940).

    Das richtet sich allein nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts (BSGE 12, 139, 141; 147, 151).

    Dem Bundessozialgericht ist auch darin beizutreten, daß das rechtliche Interesse an der Feststellung einer anderen Todeszeit eines Verschollenen nach § 33 a Abs. 1 VerschG, Art. 2 § 3 Abs. 1 VerschÄndG schutzwürdig sein kann (BSGE 12, 139, 146; ebenso KG NJW 1961, 1868, 1869).

  • BVerfG, 17.03.1959 - 1 BvL 39/56

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Versorgungsansprüche scheinehelicher Kinder von

    Auszug aus BGH, 14.05.1965 - IV ZB 490/64
    Erst wenn der verschollene Ehemann für tot erklärt ist, kehrt sich die Beweislage um: dann wird vermutet, daß der Verschollene in dem festgestellten Zeitpunkt gestorben, seine Ehe in diesem Zeitpunkt aufgelöst und ein von der Ehefrau später als 302 Tage danach geborenes Kind unehelich ist (RGZ 60, 196, 198; BVerfGE 9, 201, 210; BSGE 12, 139, 141; OLG Neustadt NJW 1952, 940).

    Auch das Bundesverfassungsgericht hat im Zusammenhang mit der Prüfung der Vereinbarkeit des § 52 Abs. 2 BVersG mit dem Grundgesetz ausgesprochen, daß unter Umständen, wie sie hier vorliegen, dem scheinehelichen Kind die Durchführung des Todeserklärungsverfahrens zuzumuten ist (BVerfGE 9, 201, 211).

  • BGH, 22.01.1952 - IV ZB 82/51

    Todeserklärung. Rechtliches Interesse

    Auszug aus BGH, 14.05.1965 - IV ZB 490/64
    Das rechtliche Interesse kann nach der Rechtsprechung des Senats nur dann bejaht werden, wenn schon zu Lebzeiten des Verschollenen begründete Rechtsbeziehungen des Antragstellers durch den Tod des Versicherten gestaltet werden; sie müssen durch dessen Tod in einer solchen Weise berührt werden, daß dadurch ein Recht oder eine Pflicht für den Antragsteller entsteht, erlischt oder sonst verändert wird (BGHZ 4, 323, 326; 9, 111, 112; BGH LM VerschG § 16 Nr. 4; BGH Rechtspfleger 1955, 126, 127).
  • BSG, 11.05.1960 - GS 1/60
    Auszug aus BGH, 14.05.1965 - IV ZB 490/64
    Da aber der Verschollene bisher nicht für tot erklärt ist, muß, solange sein Tod und dessen Zeitpunkt nicht feststeht, trotz der entgegenstehenden Wahrscheinlichkeit zunächst im Bereich des bürgerlichen Rechts von seinem Fortleben und damit dem Fortbestand der Ehe ausgegangen werden, denn der Tod muß bewiesen sein, wenn aus ihm Rechtsfolgen hergeleitet werden (BSGE 5, 249, 251; 12, 147, 149).
  • BGH, 11.03.1953 - IV ZB 118/52

    Todeserklärung. Rechtliches Interesse

    Auszug aus BGH, 14.05.1965 - IV ZB 490/64
    Das rechtliche Interesse kann nach der Rechtsprechung des Senats nur dann bejaht werden, wenn schon zu Lebzeiten des Verschollenen begründete Rechtsbeziehungen des Antragstellers durch den Tod des Versicherten gestaltet werden; sie müssen durch dessen Tod in einer solchen Weise berührt werden, daß dadurch ein Recht oder eine Pflicht für den Antragsteller entsteht, erlischt oder sonst verändert wird (BGHZ 4, 323, 326; 9, 111, 112; BGH LM VerschG § 16 Nr. 4; BGH Rechtspfleger 1955, 126, 127).
  • KG, 03.07.1961 - 1 W 865/61
    Auszug aus BGH, 14.05.1965 - IV ZB 490/64
    Dem Bundessozialgericht ist auch darin beizutreten, daß das rechtliche Interesse an der Feststellung einer anderen Todeszeit eines Verschollenen nach § 33 a Abs. 1 VerschG, Art. 2 § 3 Abs. 1 VerschÄndG schutzwürdig sein kann (BSGE 12, 139, 146; ebenso KG NJW 1961, 1868, 1869).
  • RG, 02.03.1905 - IV 58/05

    Personenstandsgesetz; Aufsichtsbehörde; Todeserklärung

    Auszug aus BGH, 14.05.1965 - IV ZB 490/64
    Erst wenn der verschollene Ehemann für tot erklärt ist, kehrt sich die Beweislage um: dann wird vermutet, daß der Verschollene in dem festgestellten Zeitpunkt gestorben, seine Ehe in diesem Zeitpunkt aufgelöst und ein von der Ehefrau später als 302 Tage danach geborenes Kind unehelich ist (RGZ 60, 196, 198; BVerfGE 9, 201, 210; BSGE 12, 139, 141; OLG Neustadt NJW 1952, 940).
  • BGH, 14.10.1981 - IVb ZB 588/80

    Rechtliches Interesse an Todeserklärung

    Ein rechtliches Interesse an der Todeserklärung kann auch aus einer Rechtsbeziehung hergeleitet werden, die erst nach dem Eintritt der Verschollenheit begründet worden ist (Abweichung von BGHZ 4, 323; 44, 83) [BGH 14.05.1965 - IV ZB 490/64].

    Diese Vorschrift hat der Bundesgerichtshof bisher in ständiger Rechtsprechung dahin ausgelegt, ein rechtliches Interesse könne nur angenommen werden, wenn schon zu Lebzeiten des Verschollenen begründete Rechtsbeziehungen des Antragstellers durch den Tod des Verschollenen gestaltet würden (BGHZ 4, 323, 326; 9, 111, 112; 44, 83, 86 m.w.N.; ebenso BayObLG MDR 1963, 924 und BayObLGZ 1958, 341, 345; KG NJW 1961, 1868, 1869; kritisch OLG Neustadt NJW 1961, 2351, 2352).

    Im Zeitpunkt der Entscheidung BGHZ 44, 83 (14 [BGH 14.05.1965 - IV ZB 490/64]. Mai 1965) war der zeitliche Abstand zwar auf 20 Jahre und mehr angewachsen, aber noch nicht so groß, daß die generelle Eignung des gewählten Kriteriums hätte zweifelhaft sein müssen.

  • SG Dortmund, 24.05.2007 - S 26 R 278/06

    Rentenversicherung

    So hat der Bundesgerichtshof (BGH) ein rechtliches Interesse von Sozialversicherungsträgern i.S.d. § 16 Abs. 2 lit. c VerschG an der Einleitung eines Aufgebotsverfahrens zur Todeserklärung verschollener Versicherter anerkannt (BGH 14.05.1965, VersR 1965, 975 ff.).
  • SG Freiburg, 04.11.2010 - S 12 R 6554/09

    Einstellung laufender Rentenzahlungen bei Verschollenheit

    So hat der Bundesgerichtshof (BGH) ein rechtliches Interesse von Sozialversicherungsträgern i.S.d. § 16 Abs. 2 lit. c VerschG an der Einleitung eines Aufgebotsverfahrens zur Todeserklärung verschollener Versicherter anerkannt (BGH 14.05.1965, VersR 1965, 975 ff.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht